Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht fasst die beiden Teilbereiche Steuerrecht und Strafrecht zusammen.
Jeder, der seine Steuererklärung einmal gemacht hat, weiß, wie komplex die Thematik ist und wie schnell sich ungewollte Fehler einschleichen können.
Aufgrund der umfangreichen Steuergesetzgebung ist es für den Unkundigen kaum möglich, alle Eventualitäten zu überschauen. Sollte Ihnen daher in der Vergangenheit ein ungewollter Fehler unterlaufen sein, so werde ich Sie im Bereich des Strafrechts gerne umfassend verteidigen. Denn auch wenn die Steuergesetzgebung nur für den Experten zu durchschauen ist, so gilt auch für diesen Bereich
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe