Rechtsanwalt Uwe
Barz
Nach dem
erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der „Bank für
Handel und Industrie“ folgte das juristische Studium an der Freien Universität
Berlin und der erforderliche Referendarsdienst unter anderem in Australien bei
der zuständigen Regierung des Northern Territory in Darwin.
Die Zulassung zur
Anwaltschaft erfolgte 1994, seit 2000 darf Rechtsanwalt Barz die Bezeichnung
„Fachanwalt für Steuerrecht“ führen.
Er ist Mitglied des Deutschen
Anwaltsvereins und dessen Arbeitsgemeinschaften „Steuerrecht“ und „Geistiges
Eigentum und Medien“, ebenso ist er Mitglied des Berliner Steuergespräche e.V.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Barz Präsident
der Deutsch-Australischen Juristenvereinigung DAUSJV e.V.
Fortbildung
Rechtsanwalt Barz nimmt regelmäßig an
Fortbildungsmaßnahmen teil, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen
und zu ergänzen und folglich für seine Mandanten qualitative anwaltliche Dienstleistungen
erbringen zu können.
Fortbildungsbescheinigung
2009, Familienrecht
Fortbildungsbescheinigung
2008, Geistiges Eigentum und Medien
Fortbildungsbescheinigung
2008, Steuerrecht
Fortbildungsbescheinigung
2007, Vertragsgestaltung und Steuerrecht