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Rechtsanwalt Uwe Barz

 

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der „Bank für Handel und Industrie“ folgte das juristische Studium an der Freien Universität Berlin und der erforderliche Referendarsdienst unter anderem in Australien bei der zuständigen Regierung des Northern Territory in Darwin.

 

Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1994, seit 2000 darf Rechtsanwalt Barz die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen.

 

Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und dessen Arbeitsgemeinschaften „Steuerrecht“ und „Geistiges Eigentum und Medien“, ebenso ist er Mitglied des Berliner Steuergespräche e.V.

 

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Barz Präsident der Deutsch-Australischen Juristenvereinigung DAUSJV e.V.

 

 

Fortbildung

 

Rechtsanwalt Barz nimmt regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teil, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu ergänzen und folglich für seine Mandanten qualitative anwaltliche Dienstleistungen erbringen zu können.

 

Fortbildungsbescheinigung 2009, Familienrecht

Fortbildungsbescheinigung 2008, Geistiges Eigentum und Medien

Fortbildungsbescheinigung 2008, Steuerrecht

Fortbildungsbescheinigung 2007, Vertragsgestaltung und Steuerrecht

 

 
     

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