Kosten der
Beratung und anwaltlichen Vertretung
Grundsätzlich ist
die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit Kosten verbunden. Diese richten sich
in rechtlichen Angelegenheiten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und
in steuerrechtlichen Angelegenheiten nach der StBGebV
(Steuerberatergebührenverordnung). Die Gebühren bestimmen sich i. d. R. nach
dem Gegenstandswert.
Ebenfalls sind
Vereinbarungen über eine Abrechnung nach Zeit oder eine Pauschalvergütung
möglich. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass diese individuellen
Honorarvereinbarungen vorher vereinbart und schriftlich fixiert werden.
Unabhängig davon,
ob eine Honorarvereinbarung getroffen oder die Abrechnung meiner Tätigkeit nach
RVG oder StBGebV erfolgt, ist in jedem Fall eine
angemessene Vorschussleistung von Ihnen zu erbringen, die selbstverständlich
auf die gesamt entstehenden Kosten bei Abschluss der jeweiligen Angelegenheit angerechnet
wird.
Sollten Sie eine
Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, erfolgt i. d. R. eine Abrechnung der
gesetzlichen Gebühren über diese, soweit Deckungsschutz besteht.
Sofern Ihre
Einkommens- und Vermögensverhältnisse es erforderlich machen, ist auch die
Gewährung von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe durch das zuständige
Gericht möglich. Weitere Voraussetzung für die Prozesskostenhilfegewährung ist,
dass die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat. Der erforderliche Antrag wird
von mir gestellt. Sollte er jedoch abgelehnt werden, sind die mit der
Antragstellung verbundenen Kosten und die weiter entstandenen gesetzlichen
Kosten von Ihnen zu tragen. Wird Prozesskostenhilfe gewährt und geht der
angestrengte Prozess teilweise oder vollständig verloren, werden Ihre Kosten
erstattet, jedoch nicht die Anwaltskosten der Gegenseite, denn Prozesskostenhilfe
wird immer nur für die eigenen Kosten gewährt.
Gewinnen Sie das
gerichtliche Verfahren, so hat die Gegenseite für die Erstattung Ihrer Kosten
einschließlich der entstandenen Gerichtskosten Sorge zu tragen. Dies gilt
jedoch nicht für das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Verfahren, hier hat
jede Partei die Kosten - unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits - selbst zu
tragen.