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In einem aktuellen Urteil hat der BGH nach mehr als 20 Jahren die Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigungen erleichtert. Für nähere Informationen vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Kanzlei.

 

Herr Barz

 

 

Uwe Barz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

barz@kanzlei-barz.de

 

Um erfolgreich arbeiten zu können, ist ein professionelles Team unerlässlich. Mich unterstützen daher meine Mitarbeiterinnen:

 

 

 

 

S. Naumann
Geprüfte Rechtsfachwirtin
Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte

naumann@kanzlei-barz.de

 

Frau Gabriel

 

C. Gabriel
Steuerfachangestellte

gabriel@kanzlei-barz.de

 

Frau Bahr

 

C. Bahr
Steuerfachangestellte

bahr@kanzlei-barz.de

 

 

Foto folgt

 

 

T. Gumenyuk

 

gumenyuk@kanzlei-barz.de

 

Meine Mitarbeiterinnen und ich nehmen regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teil, um die Interessen der Mandantschaft – steuerlich als auch rechtlich – optimal vertreten zu können.

 

 

 

 
     

Weitere interessante Informationen finden
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